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swb Stromtankkarte

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Einfach, flexibel, zuverlässig: Laden Sie Ihr E-Auto per Karte!

Wer mit einem Elektromobil durch die Stadt fährt, nutzt das „saubere“ Verkehrsmittel der Zukunft. Und das der Gegenwart. Schon heute können Sie Ihr E-Auto mit der swb Stromtankkarte an unseren Stromtankstellen in Bremen, Bremerhaven und umzu aufladen. Umzu heißt in diesem Fall: bundesweit. Ihnen steht ein dichtes Netz an Ladesäulen zur Verfügung – von Flensburg bis Berchtesgaden.

Alles, was Sie tun müssen, ist die swb Stromtankkarte bestellen, ins Portemonnaie stecken, und bei Bedarf den Chip an den Kartenleser halten. Schon werden die Steckdosen freigeschaltet und Sie fahren dank Ökostrom wohin Sie möchten in Deutschland – und wie weit Sie möchten. Für die swb Stromtankkarte fällt lediglich eine monatliche Pauschale von 12,50 € für swb-Stromkunden und von 25,00 € für Nicht-Kunden an. Und dafür gibt’s: Tankstellen à la carte.

Ganz einfach Flatrate-Tanken an vielen Ladesäulen in Bremen, Bremerhaven und bundesweit – das bietet die:

Ihre Vorteile:
  • Zugang zu allen Ladesäulen von swb und EWE
  • Zusätzliche bundesweites Netz an Stromtankstellen nutzen
  • Günstige Monatsflatrate ab 12,50 €*
  • Klimaneutrale Mobilität dank 100 % Ökostrom
  • Bequeme bargeldlose Abrechnung

    

Stromtankstellen in Bremen

Hier finden Sie eine erste Übersicht über bundesweit verfügbare Stromtankstellen, die Sie mit der swb Stromtankkarte nutzen können. Für Bremen werden in Kürze weitere Zapfsäulen ergänzt.

Hinweise zu Tarifen und Produkten

Nutzungsbedingungen swb-Stromtankkarte

§ 1 Anwendungsbereich

Der Kunde erhält nach online Vertragsabschluss die Möglichkeit, mit der swb-Stromtankkarte – im folgenden Stromtankkarte genannt – die Ladeinfrastruktur der swb Vertrieb Bremen GmbH – im folgenden swb genannt – sowie ihrer Kooperationspartner zum Laden seines/r Elektrofahrzeugs/e während der Vertragslaufzeit zu den vereinbarten Konditionen zu nutzen. Die Stromtankkarte berechtigt den Kunden zur Nutzung aller öffentlichen und halb-öffentlichen Ladesäulen von swb sowie ihrer Partner und Kooperationspartner (vgl. § 5 dieser Bedingungen) – im folgenden Ladeinfrastruktur genannt. Die zur Verfügung stehende Ladeinfrastruktur ist auf www.swb-gruppe.de/emobil einzusehen.

  1. Soweit nach Abschluss des Vertrages andere technische Maßnahmen entwickelt werden die eine Autorisierung an der Ladesäule ermöglichen ist swb berechtigt diese neben den bestehenden Autorisierungsmöglichkeiten, oder als Ersatz dieser Autorisierungsmöglichkeiten einzuführen. Im Fall eines Ersatzes der bestehenden Autorisierungsmöglichkeiten durch eine neue Autorisierungsmöglichkeit ist der Kunde zur Kündigung aus wichtigem Grund nach § 4 Abs. 6 mit einer Frist bis zur Ersetzung der Autorisierungsmöglichkeit berechtigt. Gleiches gilt, soweit eine bisher bestehende Autorisierungsmöglichkeit eingestellt wird.
  2. Der Vertrag über die Nutzung dieser Stromtankkarte begründet keinen Anspruch auf Funktionsfähigkeit oder Verfügbarkeit sowie den Bestand der Ladeinfrastruktur.
  3. Der Kunde kann sich mit der Stromtankkarte an den Ladesäulen durch Vorhalten der Karte an den RFID-Symbolen unter dem Display authentifizieren.
  4. Die Nutzungsberechtigung der Stromtankkarte ist nicht auf Dritte übertragbar.
  5. Die Stromtankkarte steht im Eigentum von swb und ist auf Verlangen an swb zurückzugeben. Durch Rückgabe oder Verlust der Zugangskarte wird die RFID-Nummer ungültig. Ein Verlust der Karte ist swb unverzüglich durch den Kunden mitzuteilen. Der Kunde erhält von swb eine Ersatzkarte gegen eine Gebühr von 15 Euro.

§ 2 Nutzungsbedingungen

  1. Sämtliche Ladeinfrastruktur ist ausschließlich bestimmungsgemäß und mit der erforderlichen Sorgfalt zu benutzen. Die Nutzungsbedingungen sind den Bedienungsanleitungen an den Ladesäulen vor Ort zu entnehmen. Eine Manipulation der Ladeinfrastruktur ist strengstens untersagt. Die Ladesäulen dürfen nur mit Elektrofahrzeugen, die den gängigen elektrischen Normen entsprechenden und dem Personenkraftverkehr angehören, genutzt werden. Der Anschluss anderer elektrischer Verbraucher ist untersagt.
  2. Der Ladevorgang mit der Stromtankkarte wird durch Autorisierung des Kunden entsprechend § 1 Abs. 3 dieser Bedingungen an der Ladesäule freigegeben.
    Der Ladevorgang endet durch einen Abmeldevorgang per Stromtankkarte oder durch Entriegeln des Fahrzeuges und damit des Steckers.
  3. Schäden an der Ladeinfrastruktur oder Fehlermeldungen an den swb-eigenen Ladesäulen sind swb über die an den Ladesäulen angebrachte Störungshotline unverzüglich zu melden. Eine Nutzung der Ladeinfrastruktur darf in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt werden.
  4. Für die swb-Stromtankkarten ist swb von dem Kunden eine dazugehörige Mobilfunknummer zu nennen. Weiterhin ist der Kunde verpflichtet, die Stromtankkarten in seinem Besitz zu halten. Eine Übertragung der Stromtankkarte auf Dritte ist ausgeschlossen; Mitarbeiter des Kunden sowie ihre Kunden sind hiervon nicht umfasst.
  5. swb ist berechtigt den Kunden per E-Mail über relevante Vertragsinformationen wie z. B. bei Störungen an Ladesäulen oder wenn weitere Ladesäulen dem Kunden zur Verfügung stehen, zu informieren.

§ 3 Haftung

  1. swb haftet nicht für solche Schäden, die dadurch entstehen, dass die Ladesäulen entgegen der Bedienungsanleitung oder auf sonstige unsachgemäße Weise benutzt werden. Der Kunde haftet für Schäden, die durch ihn an den Ladesäulen verursacht werden. Das gilt insbesondere für Schäden die durch unsachgemäße oder missbräuchliche Nutzungen (vgl. auch § 5 Abs. 4 dieser Bedingungen) entstehen.
  2. Die Haftung der swb sowie ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten), sowie für Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit.

§ 4 Laufzeit/Zahlungsmodalitäten

  1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Die Laufzeit der Stromtankkarte beginnt am Ersten des Folgemonats der Onlinebeauftragung. Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von 4 Wochen zum nächsten Ersten eines Monats gekündigt werden. Die Stromtankkarte wird bei Vertragsbeendigung automatisch deaktiviert.
  2. Der Kunde erhält entsprechend seines Auftrags eine monatliche Online-Rechnung über die gezahlten Beträge. Der Rechnungsbetrag wird zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. Der Kunde erteilt swb zum Einzug des fälligen Rechnungsbetrags ein SEPA-Lastschriftmandant.
  3. Eine Erstattung des Rechnungsbetrags für die Stromtankkarte ist insbesondere für den Fall der Nichtnutzung/Rückgabe der Stromtankkarte ausgeschlossen.
  4. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt insbesondere bei missbräuchlicher Nutzung der Karte – vgl. § 5 Abs. 4 dieser Bedingungen – unberührt.

§ 5 Partner/ Kooperationspartner

  1. Die Authentifizierungsmöglichkeit erstreckt sich auch auf die Ladeinfrastruktur der Partnerin EWE VERTRIEB GmbH sowie die auf der Homepage „ladenetz.de“ der Kooperationspartnerin smartlab Innovationsgesellschaft mbH geführte.
  2. Die Nutzung dieser Ladeinfrastruktur erfolgt immer zu den jeweiligen Nutzungsbedingungen, die an den Ladesäulen angebracht sind, und ist – derzeit ohne zusätzlichen Aufpreis – möglich. Durch geänderte oder auslaufende Kooperationsabkommen kann auch eine Lademöglichkeit wieder entfallen. Änderungen werden auf www.swb-gruppe.de/emobil bekanntgegeben.
  3. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Partners oder Kooperationspartners entsteht auf der Basis dieses Vertrages für den Kunden nicht.
  4. swb behält sich vor, bei konkreten Hinweisen auf missbräuchliche Nutzung der Ladung bei Kooperationspartner diese für die jeweilige Karte zu deaktivieren und den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Ein Beispiel für missbräuchliches Verhalten ist, wenn im Rahmen des Gebrauchs dieser Stromtankkarte in zwei aufeinanderfolgenden Monaten bei einem Roamingpartner mehr als die Hälfte aller Nutzungsvorgänge stattfinden.

§ 6 Personenbezogene Daten

  1. Die im Zusammenhang mit der swb-Stromtankkarte anfallenden personenbezogenen Daten werden nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zweckbezogen verarbeitet und genutzt.
  2. Alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden personenbezogenen Daten werden entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nur zum Zweck der Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen im Hinblick auf Beratung, Betreuung und Abrechnung der Kunden der swb und die bedarfsgerechte Produktgestaltung erhoben, verarbeitet oder genutzt.

§ 7 Schlussbestimmungen

  1. Die Geltung abweichender Bedingungen ist ausgeschlossen, selbst wenn swb derartigen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende Vereinbarungen und Änderungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dieses gilt auch für die Aufhebung und/oder die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Im Falle der Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt automatisch diejenige gültige und durchsetzbare Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung Beabsichtigten am nächsten kommt.

Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Online-Plattform zur Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten zur Verfügung. Auf diese Online-Plattform können Sie zugreifen über den Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Unsere E-Mail-Adresse ist: info@swb-gruppe.de

Darüber hinaus nehmen wir an keinem weiteren Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.